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Journalist in Residence – Fragen

1. Garantiert das HITS journalistische Unabhängigkeit?

Journalistische Freiheit steht für uns an erster Stelle, deshalb wahrt unser „Journalist in Residence“-Programm die journalistische Unabhängigkeit. Eine Art „embedded journalism“ entspricht nicht unserem Selbstverständnis und den Zielen des Programms.

2. Gibt es Anwesenheitsvorschriften? Muss ich den Aufenthalt am Stück absolvieren oder kann ich ihn aufteilen? Wie flexibel ist das Programm hinsichtlich meines Zeitmanagements?

Die Anwesenheit während der Laufzeit des Gastaufenthalts wird grundsätzlich vorausgesetzt. Da aber vor allem die Arbeit freiberuflicher Journalist*innen ein hohes Maß an Flexibilität erfordert, ist es möglich, den Aufenthalt zu unterbrechen oder zu verkürzen, um z.B. an anderen Projekten zu arbeiten. In einem solchen Falle wird die Vergütung dementsprechend angepasst. Der Zeitraum sowie die genaue Zeitspanne (3-6 Monaten) kann innerhalb des vorgegebenen Gastjahrs frei gewählt werden.

3. Kann ich auch kürzer als drei Monate als „Journalist in Residence“ am HITS bleiben?

Nein. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Aufenthaltsdauer von unter drei Monaten beiden Seiten zu wenig bietet.
Journalist*innen, die sich für ein spezielles Thema am Institut interessieren und für einige Tage unser Institut besuchen möchten, können sich jederzeit an Dr. Peter Saueressig (peter.saueressig@h-its.org) wenden. Solche Rechercheaufenthalte oder Besuche sind jedoch nicht Teil des „Journalist in Residence“-Programms.

4. Welche Erwartungen hat das HITS an seinen „Journalist in Residence“?

Wir erwarten, dass die oder der „Journalist in Residence“ im gegenseitigen Austausch mit unseren Wissenschaftler*innen steht. Dies kann durch den täglichen Kontakt, bei internen Seminaren oder informellen Meetings geschehen.

Während des Aufenthalts soll die oder der „Journalist in Residence“ eine Präsentation zum Thema Wissenschaftskommunikation/-journalismus halten oder eine Diskussion mit den HITS-Forschenden im Rahmen eines Seminars (Präsentation, kleiner Workshop etc.) leiten, sowie einen öffentlichen Vortrag zu diesem Thema halten.

Der Aufenthalt ist dazu gedacht, den Dialog zwischen den Wissenschaftler*innen und Journalist*innen zu fördern. Im Idealfall führt dieser Austausch zu neuen Geschichten oder auch zu innovativen Projekten, die ohne einen derart engen Kontakt nicht zustande gekommen wären.

5. Bietet das HITS Unterkunftsmöglichkeiten?

Leider können wir selbst keine Unterkunft anbieten. Unsere Verwaltung ist aber gerne dabei behilflich, eine geeignete Unterbringung zu finden.

6. Werden den Journalist/innen die Mitarbeiter sowie die Arbeitsbereiche des HITS vorgestellt?

Selbstverständlich. Der Aufenthalt am HITS beginnt mit einer kurzen Einführungsphase, bei der das Institut rundum vorgestellt wird. Außerdem finden regelmäßig interne Veranstaltungen wie Lab-Meetings, Gruppenmeetings und Seminare statt, bei denen die oder der „Journalist in Residence“ Gelegenheit hat, das HITS und seine Mitarbeiter*innen näher kennen zu lernen.

7. Sind die Forscher und Forscherinnen am HITS Journalisten gegenüber überhaupt offen eingestellt?

Ja. Unsere Forscher*innen interessieren sich für Medien und sind sich deren Bedeutung für ihre Arbeit bewusst. Sie sind freundlich, offen und kooperativ und erklären ihre Arbeit gerne so verständlich wie möglich.

8. Muss ich mich auf ein bestimmtes Themengebiet festlegen?

Nein, die oder der „Journalist in Residence“ kann sich mit allen Forschungsbereichen am HITS befassen, auch von einem eher allgemeinen Standpunkt aus, z. B. wie datengetriebene Forschung oder computergestützte Simulationen funktionieren.

9. Wann kann man sich für den Gastaufenthalt bewerben? Wird eine Liste für zukünftige Journalist/innen anhand der ersten Bewerbungsrunde erstellt?

Das „Journalist in Residence“ Programm wird jedes Jahr neu ausgeschrieben. Wir erstellen keine Listen auf Basis der jeweiligen Bewerbungsrunde. Bei einer erfolglosen Bewerbung besteht die Möglichkeit, sich im nächsten Durchgang erneut zu bewerben.

10. Kann ich auch noch andere Einrichtungen und Labore besuchen oder bin ich an das HITS ‚gebunden‘?

Es besteht die Möglichkeit, andere Forschungseinrichtungen, mit denen das HITS institutionell oder projektbezogen kooperiert, zu besuchen. Das HITS kann in diesem Falle den Kontakt herstellen. Anfallende Reisekosten werden nicht erstattet. Im Falle längerer Aufenthalte in einer anderen Forschungseinrichtung gilt Punkt 2.

11. Werden die Reisekosten erstattet?

Nach vorheriger Absprache können die Kosten für die An- und Abreise zum Aufenthalt als „Journalist in Residence“ in Heidelberg erstattet werden. Alle sonstigen Reisekosten, die während des Aufenthalts anfallen, sind mit der Vergütung abgegolten.

12. Wie ist die Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts am HITS geregelt?

Der oder die „Journalist in Residence“ muss die notwendige Krankenversicherung für seinen/ihren Aufenthalt am HITS selbst abschließen. Wir empfehlen gerne einen geeigneten Anbieter.

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